AGBs der Lingoevents GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der STAXITE Reisen GmbH


Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem die verbindliche Buchung abgebenden Reiseteilnehmer (im Folgenden „Reiseteilehmer“) und dem Reiseveranstalter STAXITE Reisen GmbH (im Folgenden „Reiseveranstalter“) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle auf den Websites www.staxite.de; www.lingoevents.de; www.lingoschools.de; www.teambuilding-buchen.de; www.sprachkurse-buchen.de; www.sprachkurs-buchen.de; www.vamos-sprachreisen.de; www.stagnights.de; www.logic-events.de; www.scheidungsparties.com und weiteren Websites der STAXITE Reisen GmbH aufgeführten Angebote und sämtliche Darstellungen.

(2) Der Reiseveranstalter bietet auf Grundlage dieser AGB touristische Einzelleistungen und Reisepakete an. Die Anreise z.B. per Flugzeug oder Bahn ist nicht Teil des Angebotes.

(3) Der den Buchungsauftrag vergebende Reiseteilnehmer schließt den Reisevertrag im Namen aller der Gruppe zugehörigen Reisenden ab. Er ist bei Bestätigung des Buchungsauftrages alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters. Insbesondere bestätigt der die Buchung abgebende Reiseteilnehmer, dass er für die Gesamtheit aller sich aus dem Reisevertrag ergebenden Rechte und Pflichten für sich und alle weiteren Reiseteilnehmer eintritt.

§2 Vertragsabschluss

(1) Der Abschluss des Reisevertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit dem Auftrag zur Organisation einer Reise kommt zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter ein Reisevertrag zustande.

(2) Bei Eingang der Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den Erhalt des Auftrags per Email. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar.

(3) Der Reiseteilnehmer ist ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung sieben Tage an den von ihm übersandten Buchungsauftrag gebunden.

(4) Der Reiseveranstalter überprüft nach Erhalt des Buchungsauftrages unverzüglich die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen. Sind die Leistungen wie gebucht verfügbar, bestätigt der Reiseveranstalter die Reiseleistungen auf elektronischem Wege an den Reiseteilnehmer zurück. Hiermit kommt zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Veranstalter ein verbindlicher Reisevertrag zustande.

(5) Rechte und Pflichten für den Reiseteilnehmer und den Reiseveranstalter ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den sich im Einzelfall je nach Art und Umfang des Buchungsauftrages vertraglich getroffenen Vereinbarungen, sowie aus den gesetzlichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB.

§3 Mindestalter der Reiseteilnehmer

(1) Der Reiseteilnehmer versichert mit Abgabe des Buchungsauftrages an den Reiseveranstalter, dass er und alle Mitreisenden das Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts bereits erreicht haben. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind während der Reise von jedem Reiseteilnehmer mitzuführen und insbesondere bei Aufforderung durch den Leistungsträger vor Ort vorzulegen. Eine Teilnahme an bestimmten risikobehafteten Aktivitäten oder an erotischer Unterhaltung ist ausdrücklich erst mit Erreichen der Volljährigkeit gestattet.

§4 Vertragspflichten des Reiseveranstalters

(1) Die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer beinhaltet die Beratung zu den angefragten Reiseleistungen, deren Buchung und die ordentliche Durchführung der gebuchten Leistungen. Kurz vor Reiseantritt erhält der Reiseteilnehmer eine Email mit allen wichtigen Details zu den gebuchten Leistungen (Reiseunterlagen).

(2) Der Reiseteilnehmer gesteht dem Reiseveranstalter zu, von den Buchungsvorgaben abzuweichen, insofern er davon ausgehen darf, dass der Reiseteilnehmer diese Abweichung gutheißen würde, und unter der Voraussetzung, dass es dem Reiseveranstalter nicht möglich war, den Reiseteilnehmer rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis zu setzen und um seine Entscheidung zu bitten.

(3) Die Angaben und Hinweise zu den auf unseren Websites aufgeführten Reiseleistungen und Angeboten wurden nach bestem Wissen erstellt, Druckfehler in der Leistungsbeschreibung und insbesondere bei den Preisen werden ausdrücklich vorbehalten und dem Reiseteilnehmer bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Reiseteilnehmer. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

(4) Ein Vertrag über die Auskunftserteilung mit einer Hauptpflicht des Reiseveranstalters kommt lediglich bei einer entsprechend schriftlich abgefassten gesonderten Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit aller erteilten Auskünfte haftet der Reiseveranstalter gemäß § 676 BGB nicht, außer die Haftung ist ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag zur Auskunftserteilung vereinbart.

(5) Der Reiseveranstalter ist zur Buchung der jeweils günstigsten Leistungen nur dann verpflichtet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§5 Pflichten des Reiseveranstalters im Zusammenhang mit Visavorschriften und Einreisebestimmungen

(1) Der Veranstalter verpflichtet sich, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.

(2) Falls von Seiten des Reiseteilnehmers keine besonderen Informationen vorliegen, kann der Reiseveranstalter davon ausgehen, dass der Reiseteilnehmer und alle Mitreisenden deutsche Staatsbürger sind und keine speziellen Besonderheiten bestehen, wie beispielsweise die doppelte Staatsbürgerschaft oder Staatenlosigkeit.

(3) Als Informationsquellen für die Erteilung von Auskünften zu Visavorschriften und Einreisebestimmungen dienen aktuelle und branchenübliche Nachschlagewerke und Informationsdienste von Tourismusämtern, Konsulaten oder ausländischen Botschaften. Eine weitergehende Nachforschungspflicht besteht nicht. Der Reiseveranstalter kann seiner Hinweispflicht auch insofern nachkommen, als er den Reiseteilnehmer über die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bei geeigneten Stellen informiert.

(4) Der Reiseveranstalter haftet nicht für aus einer verspäteten oder nicht erfolgten Erteilung der Einreisevisa oder sonstiger möglicherweise notwendiger Reisedokumente des Reiseteilnehmers und seiner Mitreisenden resultierende Beeinträchtigung der Reise oder entstandene Schäden.

§6 Pflichten des Reiseveranstalters im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen

(1) Die auf der Website des Reiseveranstalters genannten Reisepreise beinhalten keine Reiserücktrittsversicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung. Wenn der Reiseteilnehmer vor Reiseantritt von der Reise zurücktritt, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen.

(2) Eine weitergehende Auskunftspflicht des Reiseveranstalters im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich mit dem Reiseteilnehmer vereinbart wurde.

§7 Zahlung, Aufwendungsersatz, Vergütung & Mahnkosten

(1) Eine Anzahlung auf den Reisepreis vor Reiseantritt ist im Sinne von § 651r BGB nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erforderlich. Dauert eine Reise allerdings nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis €500,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

(2) Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich zu einer Anzahlung von 20% des Reisepreises (max. 250,- EUR pro Person) für alle Mitreisenden entsprechend der ihm per Email zugegangenen Buchungsbestätigung/Rechnung (ggfs. nach Erhalt des Sicherungsscheines). Die Anzahlung ist in voller Höhe innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung zu leisten. Bucht der Reiseteilnehmer nach Überweisung der Anzahlung weitere Leistungen hinzu, so ist der Anzahlungsbetrag entsprechend an den neuen Reisepreis anzugleichen.

(3) Der verbleibende Reisepreis abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt an das in Ihrer Rechnung aufgeführte Konto zu entrichten.

(4) Bankgebühren, die möglicherweise bei der Überweisung der Anzahlung und des verbleibenden Reisepreises an oben angeführtes Konto entstehen, werden in vollem Umfang vom Reiseteilnehmer getragen.

(5) Leistet der Reiseteilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,- zu erheben. Dem Reiseteilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist.

§8 Widerruf, Umbuchung / Reiserücktritt

(1) Der Reiseteilnehmer kann sich nach Abschluss des Reisevertrages jederzeit zu einer Umbuchung entscheiden und statt der ursprünglich gebuchten Reiseleistungen andere Leistungen auswählen. Der Reiseveranstalter prüft in jedem Einzelfall, ob es bei den ursprünglich gebuchten Leistungen durch die Stornierung bei den Leistungsträgern zu Stornokosten kommt. Werden von den Leistungsträgern keine Stornokosten berechnet, so nimmt der Reiseveranstalter die Umbuchung bis 30 Tage vor Anreise für eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 100,- vor. Kurzfristigere Umbuchungen können höhere Umbuchungsgebühren mit sich bringen. Besonders bei Paketbuchungen und Paketen inkl. Unterkunft kann eine Umbuchungsgebühr höher ausfallen, die genaue Gebühr kann der Reiseteilnehmer jederzeit beim Veranstalter erfragen.

(2) Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom mit dem Reiseveranstalter abgeschlossenen Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter kann bei einem Reiserücktritt eine entsprechende Entschädigung verlangen. Die Stornogebühren richten sich nach dem Gesamtreisepreis aller Reiseteilnehmer.

(3) Für die Berechnung der Stornogebühren gelten folgende Reiserücktrittspauchalen als vereinbart. Bei der Berechnung dieser Gebühren sind ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Zu den hier genannten Stornierungspauschalen gibt es Ausnahmen, siehe weiter unten angeführte Unterpunkte.

Bis einschließlich 30 Tage vor Reisebeginn fallen für einen Reiserücktritt 50% des Reisepreises als Stornogebühren an. Folgende Stornogebühren gelten bei einem kurzfristigeren Reiserücktritt:

Stornierung der Reise zwischen 29 und 10 Tagen vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
Stornierung der Reise zwischen 9 und 1 Tagen vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises
Stornierung der Reise am Reisetag: 100% des Reisepreises

(4) Alternativ kann der Reiseteilnehmer bis einschließlich 4 Tage vor Anreise einen Ersatzreiseteilnehmer stellen, welcher voll in die im Reisevertrag vereinbarten Rechte und Pflichten eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieses Ersatzreiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Ersatzreiseteilnehmer in den Reisevertrag ein, so haftet er dem Reiseveranstalter entsprechend als Gesamtschuldner für den Reisepreis und eventuelle durch seinen Eintritt in den Reisevertrag entstehende Mehrkosten.

(5) Bei Buchung eines VIP Club Eintritts gilt: wird der Gruppe der Einlass in den Club verwehrt, so erstattet der Veranstalter 75% des im VIP Club Eintritt enthaltenen Mindestverzehrs. Dies gilt nicht bei Eigenverschulden: der Gruppenleiter ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss dafür sorgen, dass die Teilnehmer den Dresscode des Clubs einhalten, nicht zu viel getrunken haben und sich beim Einlass gut benehmen.

(6) Für Buchungen von Unterkünften sowie Limousinen, Partybussen, Party Fahrrädern, Partybooten, Katamaranen und anderen Mietfahrzeugen und Booten gelten andere Stornobedingungen. Gruppen erhalten nach Buchung bei einer späteren Stornierung nur eine Erstattung über ersparte Aufwendungen, die Stornogebühr beträgt 95%.

(7) Outdoor Aktivitäten sind z.T. wetterabhängig. Die Leistungsträger haben für diese Fälle unterschiedliche Regelungen und bieten aber meistens einen Alternativtermin oder eine alternative Uhrzeit an. Diese Aktivitäten unterliegen daher ggfs. anderen Stornobedingungen und witterungsbedingte Änderungen der Uhrzeit oder des Termins berechtigen den Reiseteilnehmer nicht zu einer kostenfreien Stornierung. Der Reiseteilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

(8) Buchungen von bereits erhaltenen Eventim Tickets sind nicht stornierbar.

(9) Buchungen von Stripshows und VIP Club Eintritten unterliegen gegebenenfalls personenabhängigen Stornobedingungen. Der Reiseteilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

(10) Dem Reiseteilnehmer bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist, als in der Stornorechnung nach vorstehenden Bedingungen berechnet wird oder dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist.

(11) Es besteht keine Möglichkeit, die Buchung zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Dienstleistungsverträgen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen und bei denen vertraglich die Erbringung an einem spezifisch vereinbarten Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Bei den von uns angebotenen Events und Reisen handelt es sich um solche Dienstleistungsverträge.

§9 Allgemeine Hinweise

(1) Personen unter Alkoholeinfluss kann die Teilnahme insbesondere an risikobehafteten Leistungen wie Action- oder Sportaktivitäten ohne Anspruch auf Rückvergütung verweigert werden. Die Entscheidung hierzu liegt im Ermessen der Leistungsträger vor Ort.

(2) Über den Einlass in Restaurants, Bars und Clubs entscheiden grundsätzlich die Besitzer der Locations bzw. deren Türsteher. Übermäßiger Konsum von Alkohol oder unangemessenes Verhalten kann dazu führen, dass die Türsteher oder Besitzer von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einzelnen Teilnehmern oder der ganzen Gruppe den Einlass verwehren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Der Reiseveranstalter empfiehlt allen Teilnehmern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol.

(3) Treffpunkte für Busfahrten können sich durch Baustellen oder Sperrungen an der gewünschten Startadresse kurzfristig verschieben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Der Reiseteilnehmer wird über mögliche Änderungen des Treffpunkts informiert.

(4) Striptease Shows sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren buchbar. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind bei Buchung einer Strip Show oder anderer erotischer Aktivitäten von jedem Teilnehmer mitzuführen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tänzer/innen nur berührt werden dürfen, wenn dies den Teilnehmern von dem/der Tänzer/in unmissverständlich kommuniziert wurde. Den Tänzern/Tänzerinnen ist das Recht vorbehalten, bei Gefährdung ihrer Sicherheit die Show abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere bezogen auf übermäßigen Alkoholkonsum der Teilnehmer und bei unangemessener Berührung, grober Behandlung, Bedrohung, Ehrverletzung oder anderer Anzüglichkeiten die dem/der Tänzer/in nicht zuzumuten sind. Ein Anspruch auf Rückvergütung des für die Show in Rechnung gestellten Betrages besteht bei Verschulden des Abbruchs der Show durch die Teilnehmer ausdrücklich nicht. Die Tänzer/innen behalten sich vor, bei Missachtung dieser Grundsätze rechtliche Schritte gegen einzelne Teilnehmer oder den Gruppenleiter zu unternehmen.

(5) Der Reiseveranstalter hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für weitere Umstände, die es Teilnehmern aus eigenem Verschulden unmöglich machen, an bestimmten Reiseleistungen teilzunehmen.

§10 Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilehmer und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

(2) Soweit bei Klage des Reiseteilehmers gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reiseteilnehmers ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

(3) Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

(4) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Reiseteilnehmer bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

(5) Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl gelten nicht, - wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reiseteilnehmers ergibt oder - wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reiseteilnehmer angehört, für den Reiseteilnehmer günstiger sind, als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Stand: Januar 2017