Nach einem aufsehenerregenden, dem übermäßigen Konsum von Absinth zugeschriebenen Mordfall in der Schweiz Anfang des letzten Jahrhunderts wurde das Getränk in den meisten Ländern verboten. Auch heute noch ist die Herstellung des Getränks mit dem Alkohol- und Thujongehalt, mit welchem es vor dieser Tragödie produziert wurde, nicht erlaubt. Seit kurzem wird die Herstellung von Absinth mit einem Thujongehalt von bis zu 10 mg/l gebilligt, da die Substanz in dieser Konzentration als unbedenklich bewertet wird. Dennoch sind viele Menschen dem Absinthgenuß gegenüber skeptisch, der Mythos des Verbots trägt hierzu sicherlich seinen Teil bei. Als Start in eine lange Partynacht in Bratislava ist diese Absinthverkostung sehr zu empfehlen, aber genießt bitte mit Vorsicht und Bedacht.